Schadstoffsanierung und Asbestsanierung in Bremen

Wir sanieren schadstoffbelastete Bereiche in Bremen nach TRGS 519, TRGS 521 und TRGS 524: Asbest, künstliche Mineralfasern, Tierkot und kontaminierte Räume, vollständig ausgerüstet und lückenlos dokumentiert.
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Überblick
Schadstoffe im Gebäude sind kein Randthema. Asbest wurde in Deutschland erst 1993 verboten, entsprechend findet er sich in nahezu jedem älteren Bestandsgebäude, oft an Stellen, an denen ihn niemand vermutet: im Fliesenkleber, in Bodenbelägen, in Spachtelmassen oder Dichtschnüren. Wer solche Materialien unsachgemäß bearbeitet, setzt Fasern frei, die dauerhaft gesundheitsschädlich sind.
Deshalb ist Schadstoffsanierung streng geregelt. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von sachkundigen Betrieben nach TRGS 519 durchgeführt werden. Wir besitzen diese Sachkunde, ebenso wie die nach TRGS 521 für künstliche Mineralfasern und nach TRGS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, und führen die Sanierung mit der vorgeschriebenen Schutzausrüstung, Abschottung und Dokumentation durch.

Womit wir arbeiten

  • Asbestsanierung nach TRGS 519, inklusive Anzeige bei der Behörde
  • Entfernung asbesthaltiger Boden- und Fliesenkleber
  • Rückbau von Asbestzementplatten und Dichtungen
  • Künstliche Mineralfasern und alte Dämmstoffe nach TRGS 521
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
  • Beseitigung von Tauben- und Marderkot inklusive Desinfektion
  • Tatort- und Extremreinigung nach besonderen Vorfällen
  • Fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall nach § 54 KrWG
Im Detail
01

Asbestsanierung nach TRGS 519

Vor Beginn wird der Bereich abgeschottet und, je nach Verfahren, unter Unterdruck gesetzt, damit keine Fasern nach außen gelangen. Gearbeitet wird mit Vollschutz und Atemschutz, das Material wird staubbindend entfernt, sofort verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt. Nach Abschluss erfolgt die Freigabe des Bereichs. Arbeiten dieser Art sind anzeigepflichtig, die Anzeige übernehmen wir für Sie.

02

Künstliche Mineralfasern und alte Dämmungen

Mineralwolle, die vor dem Jahr 2000 verbaut wurde, gilt als potenziell krebserzeugend und darf nicht wie normaler Bauabfall behandelt werden. Betroffen sind vor allem Dachdämmungen, Zwischendecken und Installationsschächte. Wir bauen solche Dämmstoffe nach TRGS 521 zurück, staubarm, verpackt und getrennt entsorgt.

03

Tierkot, Verwesung und kontaminierte Räume

Tauben- und Marderkot auf Dachböden ist ein hygienisches Risiko: Er enthält Krankheitserreger und Parasiten und darf nicht einfach zusammengekehrt werden. Wir entfernen ihn unter Schutzausrüstung, desinfizieren die Fläche und entsorgen fachgerecht. Dieselbe Sorgfalt gilt für Extrem- und Tatortreinigungen, die wir diskret und ohne Aufsehen für die Nachbarschaft abwickeln.

Aus der Praxis

Dachboden: Marderschaden und Mineralwolle

Marderbefall im Dachgeschoss: Die kontaminierte Mineralwolle wurde unter Abschottung zurückgebaut, in reißfesten Säcken abtransportiert und die Fläche anschließend mit Mikrozid desinfiziert. Zurück blieb ein trockener, gereinigter Dachstuhl.
Rückbau kontaminierter Mineralwolle auf dem Dachboden, verpackt in reißfesten Säcken
Abgeschotteter Arbeitsbereich mit Folie und Klebeband während des Mineralwolle-Rückbaus
Drucksprüher und Mikrozid-Flächendesinfektion nach dem Rückbau
Gereinigter Dachboden nach Rückbau und Desinfektion
Freigelegter, gereinigter Dachstuhl nach Abschluss der Arbeiten
Ablauf

So läuft Ihr Auftrag ab.

  1. 01

    Anfrage und Vor-Ort-Termin

    Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir verschaffen uns vor Ort ein genaues Bild der Lage.

  2. 02

    Angebot und Planung

    Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Zeitplan, abgestimmt auf Ihre Termine.

  3. 03

    Durchführung

    Unser Team führt die Arbeiten sauber, sicher und nach allen gesetzlichen Vorgaben durch.

  4. 04

    Abnahme und Übergabe

    Gemeinsame Endabnahme, besenreine Übergabe und vollständige Entsorgungsnachweise.

Kosten

Was eine Schadstoffsanierung in Bremen kostenmäßig beeinflusst

Anders als bei normalem Rückbau bestimmen hier Schutzmaßnahmen und Entsorgungsklasse den Preis:
  • Art des Schadstoffs und seine Bindung im Material
  • Betroffene Fläche und Menge des belasteten Materials
  • Erforderliches Verfahren und Umfang der Abschottung
  • Notwendigkeit einer Unterdruckhaltung und Schleusen
  • Behördliche Anzeige, Messungen und Freigabe
  • Entsorgung als gefährlicher Abfall inklusive Nachweisführung
  • Zugänglichkeit und ob das Gebäude bewohnt bleibt
Einsatzgebiet

Schadstoffsanierung in ganz Bremen und im Umland.

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Umland

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Fragen

Häufige Fragen zu Schadstoffsanierung

Mit bloßem Auge sicher gar nicht. Entscheidend ist das Baujahr: Bei Gebäuden bis 1993 ist Asbest möglich, typisch sind Bodenkleber, Fliesenkleber, Spachtelmassen und Asbestzementplatten. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe im Labor.

Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind gesetzlich sachkundigen Fachbetrieben nach TRGS 519 vorbehalten. Eigenhändiges Entfernen ist nicht nur gefährlich, sondern auch ordnungswidrig.

Ja, Asbestarbeiten sind gegenüber der zuständigen Behörde anzeigepflichtig. Diese Anzeige übernehmen wir, Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Das hängt vom Umfang ab. Bei kleineren, klar abgeschotteten Bereichen ist es oft möglich, bei großflächigen Sanierungen in der Regel nicht. Wir klären das vorab verbindlich mit Ihnen.

Ja. Sie bekommen die vollständige Dokumentation inklusive Entsorgungsnachweisen. Diese brauchen Sie beim Verkauf der Immobilie und gegenüber Behörden und Versicherungen.

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